Hausordnung
1 Grundsätze
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die diese Anlage betreten. In den Schulen unseres Hauses arbeiten und lernen unterschiedliche Menschen, je nach Alter, Nationalität, Interessen, Weltanschauung und persönlicher Meinung. Sie alle sollen sich wohlfühlen, denn nur dann ist gemeinsames Lernen und Arbeiten erfolgreich. Dies setzt voraus, dass wir alle zu einem guten Gelingen und einem guten Zusammenleben beitragen und versuchen, das schulische Leben in diesem Haus so gut wie möglich zu gestalten.
2 Aufenthaltsregelung
Das Schulhaus ist während der Unterrichtszeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Flure im Unterrichts- und Verwaltungsbereich werden von den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule genutzt. Für den Aufenthalt vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen oder Freistunden stehen die Bereiche außerhalb der Unterrichts- und Verwaltungsflure zur Verfügung.
Damit sich dort alle wohlfühlen können, halten Sie diese Zonen bitte so sauber wie die Unterrichtsbereiche. Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Gelände aufhalten. Handwerker, Reinigungspersonal u.ä. müssen sich durch Namensschilder ausweisen, die bei den Hausmeistern erhältlich sind. Beachten Sie bitte die gesonderten Regelungen für die Sportanlagen.
3 Fahrzeuge
Für PKW und Motorräder der Schüler stehen keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung. Fahrräder werden auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt. Außerhalb des Schulgeländes bemühen Sie sich bitte um ein rücksichtvolles Verhalten gegenüber den Anwohnern und Passanten.
4 Verpflegung
Zur Verpflegung stehen die Kantine, ein Kiosk und mobile Verkaufstheken zur Verfügung.
5 Sauberkeit
Jede Schülerin und jeder Schüler wird gebeten, den von ihr/ihm benutzten Unterrichtsraum und die Gänge sauber zu hinterlassen. Auf den Holzfensterbänken dürfen keine Getränke abgestellt werden. Verschmutzungen bzw. Beschädigungen sind unter Umständen nicht reparabel. Falls doch Flüssigkeiten auf den Fensterbrettern sind, bitte sofort wegwischen. Auf dem gesamten Schulgelände erfolgt eine Mülltrennung. Die blauen Tonnen sind für Papier und die hellgrauen sind für Restmüll vorgesehen. Es wird gebeten, Einwegverpackungen zu vermeiden. Im Berufsschulzentrum Riesstraße wird ein Flaschenprojekt von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Von Ihnen zurückgelassenes Leergut wird gemäß Hausordnung der einzelnen Schulen eingesammelt und der Erlös für einen sozialen Zweck gespendet.
Bitte wirken Sie alle mit!
Es wird gebeten, besonders auf die Reinhaltung der Toiletten zu achten. Verlassen Sie diese Räume in dem Zustand, in dem Sie sie anzutreffen wünschen.
6 Brandfall/Feueralarm
Der Feueralarm wird mit einem Signalton ausgelöst. Brandfälle sind unverzüglich einem Hausmeister oder dem Sekretariat, der Schulleitung oder einer Lehrkraft zu melden. Die Verhaltensregeln und Fluchtwege sind in jedem Klassenzimmer ausgehängt. Die Klassenleitung informiert zu Beginn des Schuljahres die Schülerinnen und Schüler über die Fluchtwege.
Im Falle eines Feueralarms wird das Schulgebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrkräfte auf den für die einzelnen Räume vorgeschriebenen Fluchtwegen verlassen. Die Fenster sind zu schließen, die Zimmertüren werden geschlossen, aber nicht versperrt, das Licht ist angeschaltet, Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Die Klassen bleiben nach der Räumung des Schulhauses an den Sammelstellen zusammen.
7 Erste Hilfe
Bitte informieren Sie sofort das Sekretariat oder die Schulleitung. Diese benachrichtigen den Schulsanitätsdienst oder leiten weitere Maßnahmen ein.
8 Plakate
Plakatierungen und sonstige Aushänge sind durch die jeweilige Schulleitung zu genehmigen. An den Wänden und Glastüren dürfen keine Mitteilungen und Plakate angebracht werden.
9 Rauchen, Alkohol und Drogen
Im Schulgebäude und in den Außenanlagen darf nicht geraucht werden. Verboten ist ebenfalls die Mitnahme und der Konsum von Alkohol und Drogen.
10 Waffen und gefährliche Gegenstände
Das Mitbringen, Tragen oder Verwenden von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Objekten (z. B. Messer, Schlagwaffen, Schreckschusswaffen, Pfefferspray) auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ist strengstens untersagt. Das Mitbringen solcher Gegenstände führt zu Disziplinarmaßnahmen und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
11 Mobiltelefone und Aufzeichnungsgeräte
Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten und die Persönlichkeitsrechte zu schützen, ist das Mitführen von Mobiltelefonen und / oder Aufzeichnungsgeräten in eingeschaltetem Modus grundsätzlich während des gesamten Schultages verboten. Ausnahmen werden durch schulinterne Regelungen festgelegt. Bei Zuwiderhandlungen können diese Geräte eingezogen und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.
12 Schadensfälle und Haftung
Beschädigungen, Verluste und Diebstähle sind sofort im Sekretariat zu melden. Fundsachen sind im jeweiligen Sekretariat abzugeben. Alle Personen, die sich im Bereich der Schulanlage aufhalten, werden gebeten, mit allen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen. Bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden kann die Landeshauptstadt München Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Für den Schutz von Privateigentum ist jede Person grundsätzlich selbst verantwortlich. Bei Verlust von Gegenständen besteht grundsätzlich kein Ersatzanspruch.
13 Umweltschutz und Energieverbrauch
Jede überflüssige Beleuchtung ist zu vermeiden. Die Fenster sollten nur vorübergehend zum Stoßlüften geöffnet werden, da sonst im Sommer die Bauteilkühlung nicht funktioniert und im Winter Energie verschwendet wird.
14 Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen der Landeshauptstadt München
Für die Nutzung aller EDV-Geräte gilt die „Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule“ der Landeshauptstadt München.
- letzte Aktualisierung am Mittwoch, 12. März 2025 09:26